Cannabis-Rechtsstreit: Der Hauptvertreter von Solar Therapeutics behauptet, keine persönliche Haftung für Urheberrechtsverletzungen zu haben

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Kürzlich haben wir über die Urheberrechtsverletzung von Sacha Baron Cohen und seinem Unternehmen berichtet Klage gegen die Apotheke in Massachusetts, Solar Therapeutics, reichte ihr Präsident und Direktor, Edward Dow III, diese Woche einen Antrag auf Abweisung ein, weil er nicht nachgewiesen hatte, dass Herr Dow persönlich für das Verhalten von Solar haftbar ist. Wie wir im letzten Beitrag erwähnt haben, kommt persönliche Haftung nicht oft vor, insbesondere in Kalifornien, aber das Gesetz von Massachusetts sieht in bestimmten Fällen eine Haftung vor.

Konkret heißt es in dem Antrag: „Es gibt keine einzige strafbare Tatsache gegen Herrn Dow, die über die abschließende Behauptung hinausgeht, dass „in Massachusetts ein Unternehmensleiter persönlich für eine unerlaubte Handlung haftbar ist, die von dem Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, begangen wurde, wenn er persönlich daran beteiligt war.“ die unerlaubte Handlung durch Anordnung, Kontrolle, Genehmigung oder Ratifizierung der Handlung, die den Geschädigten geschädigt hat.“ Darin wird die Entlassung von Dow ohne Änderungserlaubnis gefordert, „da es keine Grundlage gibt, ihn persönlich für die gegen [Solar] vorgeworfenen Handlungen haftbar zu machen.“

In den wenigen Fällen, in denen wir sehen, dass sowohl ein Unternehmen als auch seine Auftraggeber als Beklagte genannt werden, stellen wir fest, dass entweder: (1) der Kläger und sein Anwalt gute Gründe oder Gründe zu der Annahme haben, dass der Auftraggeber persönlich genannt werden sollte, oder (2) Der Kläger und sein Anwalt beschlossen, den Auftraggeber persönlich zu benennen, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen und möglicherweise eine lukrativere Einigung durch Erzwingen einer frühzeitigen Antragspraxis zu erzwingen (was in den meisten Fällen der Fall ist).

Manchmal konnten wir unbeschadet eine Zustimmung zu einer vorzeitigen Entlassung einholen (das heißt, sie können den Rechtsstreit gegen diesen Auftraggeber erneut einleiten), wenn im Ermittlungsverfahren Dokumente oder Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass eine persönliche Haftung angemessen ist. Manchmal mussten wir uns auf eine ähnliche Bewegungspraxis wie in diesem Fall einlassen.

Wir werden diesen Fall weiterhin beobachten, da eine baldige Einigung offenbar noch nicht in Sicht ist. Interessanterweise werden in dem Antrag lediglich alle gegen Solar erhobenen Vorwürfe aufgeführt, ohne deren Begründetheit zu kommentieren. Es mag sein, dass sie den Antrag sehr spezifisch fokussieren wollten, aber die Tatsache, dass der Antrag überhaupt eingereicht wurde, bedeutet sicherlich, dass es bei der allgemeinen Lösung zu einer Sackgasse kam.

Quelle: https://harrisbricken.com/cannalawblog/cannabis-litigation-solar-therapeutics-principal-claims-no-personal-liability-for-copyright-infringement/

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