Anfang dieser Woche stimmte das Europäische Parlament dem neuen Rechtsrahmen zu, ohne dass Änderungen vorgenommen wurden und der Rat keine Ablehnung vorschlug um EU-Crowdfunding-Plattformen zu stärken und Investoren zu schützen nach einer zweijährigen Reise. Die neuen Regeln treten ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, die in den kommenden Tagen erwartet wird.
Ziel des neuen einheitlichen Regelwerks ist es, das reibungslose Funktionieren von Crowdfunding-Diensten im Binnenmarkt zu unterstützen und die grenzüberschreitende Unternehmensfinanzierung in der EU zu fördern, indem es ein einheitliches Regelwerk für Crowdfunding-Dienste vorsieht.
Mit anderen Worten: Crowdfunding-Plattformen können in andere europäische Länder expandieren und so zum Wachstum der Branche beitragen, was wiederum Unternehmensgründungen als Strategie zur Förderung von Innovationen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze auslösen könnte.
Crowdfunding-Dienstleister (ECSP)
Die einheitlichen Kriterien gelten für alle europäischen Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) bis zu Angeboten von 5 Millionen Euro (von 1 Million Euro, die von der Kommission vorgeschlagen wurden), berechnet über einen Zeitraum von 12 Monaten pro Projektinhaber.
Investoren schützen: Klare Information und Transparenz
Den Anlegern würde für jedes Crowdfunding-Angebot oder auf Plattformebene ein vom Projektinhaber erstelltes Key Investment Information Sheet (KIIS) zur Verfügung gestellt. Crowdfunding-Dienstleister müssten ihren Kunden klare Informationen über die finanziellen Risiken und Kosten geben, die ihnen möglicherweise entstehen, einschließlich Insolvenzrisiken und Projektauswahlkriterien.
Genehmigung und Überwachung
Ein potenzieller ECSP müsste eine Genehmigung bei der zuständigen nationalen Behörde (NCA) des Mitgliedstaats beantragen, in dem er ansässig ist. Durch ein Notifizierungsverfahren in einem Mitgliedsstaat wäre ECSP auch in der Lage, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Die Aufsicht würde auch durch nationale Wettbewerbsbehörden erfolgen, wobei die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und koordinieren würde.
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