Fusionen: Europäische Kommission genehmigt Gründung eines Joint Ventures durch Fortress (CityJet) und AIV (Air Nostrum)

Fusionen: Europäische Kommission genehmigt Gründung eines Joint Ventures durch Fortress (CityJet) und AIV (Air Nostrum)

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Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Fortress Investment Group („Fortress“) aus den USA und Air Investment Valencia („AIV“) aus Spanien genehmigt.

Das Joint Venture wird die Aktivitäten von Fortress' CityJet von Irland und von AIV's Air Nostrum aus Spanien. Festung ist eine globale Vermögensverwaltungsgesellschaft, die im Auftrag von institutionellen Kunden und Privatanlegern weltweit Vermögen verwaltet. AIV ist ein Flugzeug-Trockenvermieter und Anbieter von Flottenversorgungsdiensten unter anderem für Luftverkehrsbetreiber. Es ist auch im Betrieb von Flugrouten zwischen Europa und Afrika tätig, hauptsächlich durch Charterflüge und Wet-Lease-Dienste.

Die Transaktion wurde ursprünglich im Juni 2019 angemeldet und im Juli desselben Jahres von der Kommission ohne Auflagen genehmigt. Obwohl sich die Aktivitäten von CityJet und Air Nostrum bei der Erbringung von Wet-Leasing-Diensten für Fluggesellschaften und bei Charterflügen überschneiden, wirft die Transaktion keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, da die Unternehmen über moderate Marktanteile verfügen, eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern bestehen bleibt der Markt und die Eintrittsbarrieren sind niedrig.

Im Januar 2023 meldeten die Parteien die Transaktion erneut an, da die Transaktion noch nicht vollzogen wurde. Die Kommission ist nun zu dem Schluss gekommen, dass das Wettbewerbsumfeld und die Marktbedingungen im Großen und Ganzen unverändert geblieben sind und dass die Transaktion weiterhin keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Die Transaktion wurde im Rahmen des üblichen Fusionskontrollverfahrens geprüft.

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