„Sesam öffne dich“ ohne Übersetzung ist kein Türöffner zur Markenregistrierung

„Sesam öffne dich“ ohne Übersetzung ist kein Türöffner zur Markenregistrierung

Quellknoten: 1979467

United States of America

Rechtliche Aktualisierungen: Rechtsprechungsanalyse und Informationen

Das TTAB prüfte zum ersten Mal, ob ein Anmelder eine englische Übersetzung für ein Wort einreichen muss, das durch Buchstabieren der Aussprache chinesischer Schriftzeichen entstanden ist.

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