EU beginnt mit der Umsetzung eines Verbots nicht verifizierter Kryptowährungs-Wallets – CryptoCurrencyWire

EU beginnt mit der Umsetzung eines Verbots nicht verifizierter Kryptowährungs-Wallets – CryptoCurrencyWire

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Die Europäische Union hat eine neue Verbotsrichtlinie vorgelegt Kryptowährungstransaktionen, die über nicht verwahrte Wallets ohne Verifizierung durchgeführt werden als Teil seiner umfassenderen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML). Ziel ist die Bekämpfung von Finanzkriminalität. Die Mehrheit der Hauptkommission des Europäischen Parlaments stimmte dem Schritt am 19. März 2024 zu und demonstrierte damit eine geschlossene Front gegen nicht offengelegte Transaktionen.

Die Maßnahme zielt insbesondere auf Transaktionen ab, die über selbstverwahrende Wallets ohne ordnungsgemäße Identifizierung weitergeleitet werden, einschließlich solcher, die über Internetanwendungen, Mobiltelefone oder Desktops getätigt werden. Mit der Richtlinie soll die Lücke geschlossen werden, die bei anonymen Geldtransfers ausgenutzt wird, einer Methode, die häufig mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht wird.

Ein zentraler Grundsatz der Kryptowährung ist die Erlaubnislosigkeit, die es jedem ermöglicht, einen kryptografischen privaten Schlüssel zu generieren, und einen uneingeschränkten, anonymen Zugriff auf das System ermöglicht. Das Verbot betrifft insbesondere verwahrte oder gehostete Kryptowährungs-Wallets von Drittanbietern, einschließlich zentralisierter Börsen. Das Verbot erstreckt sich auf anonyme Kryptozahlungen über 3,000 Euro (3,259 US-Dollar) sowie Bargeldtransaktionen über 10,000 Euro (10,863 US-Dollar).

Das kürzlich verabschiedete Maßnahme Die vollständige Umsetzung ist innerhalb von drei Jahren nach der offiziellen Verkündung vorgesehen. Die irische Anwaltskanzlei Dillon Eustace rechnet jedoch mit einer beschleunigten Durchsetzung und kündigt damit schnelle Veränderungen auf dem Kryptomarkt an. Der komplizierte Regulierungsrahmen für anonyme Krypto- und Bargeldtransaktionen in der EU schreibt strenge Finanzprotokolle vor.

Der Widerstand gegen die Maßnahme war stark, wie abweichende Stimmen wie z Patrick Breyer, ein deutscher Europaabgeordnetersowie Gunnar Beck, Mitglied der AfD, stimmten beide gegen das Gesetz. Beck argumentiert, dass solche Maßnahmen in die finanzielle Autonomie und Privatsphäre eingreifen und das Recht auf anonyme Transaktionen gefährden. Dieser Dissens unterstreicht die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen individuellen Freiheiten und Sicherheit.

Darüber hinaus hat die gesamte Kryptowährungsbranche erhebliche Bedenken hinsichtlich der regulatorischen Überarbeitung der Europäischen Union geäußert. Daniel „Loddi“ Tröster, der Moderator des „Sound Money Bitcoin Podcast“, hob die praktischen Hürden hervor, die die Maßnahme mit sich bringt, und sah das Potenzial darin, die Fähigkeit einer Person, ihre finanzielle Privatsphäre zu wahren, zu beeinträchtigen und die EU daran zu hindern, Kryptowährungen in größerem Umfang einzuführen. Es wurden Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf Spenden und den Gesamtnutzen digitaler Währungen geäußert.

Trotz dieser Einschränkungen ist es bemerkenswert, dass Transaktionen zwischen Self-Custody-Wallets von den neuen Vorschriften ausgenommen sind. Diese Differenzierung spiegelt einen differenzierten Regulierungsansatz wider, der darauf abzielt, Missbrauch einzudämmen und gleichzeitig die inhärenten Freiheiten zu wahren, die mit Kryptonetzwerken verbunden sind. Die Reaktion der Krypto-Community war unterschiedlich: Einige erkennen die Notwendigkeit von AML-Vorschriften an, während andere befürchten, dass eine übermäßige Regulierung die wirtschaftliche Freiheit und die Privatsphäre untergraben könnte.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen EU-Vorschriften auf Offshore-Unternehmen wie z. B. auswirken werden Bit Digital Inc. (NASDAQ:BTBT) und die Kundschaft, die sie bedienen.

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